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   BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88   

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BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88 (https://dejure.org/1988,2484)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1988 - 1 WB 3.88 (https://dejure.org/1988,2484)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 1 WB 3.88 (https://dejure.org/1988,2484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung - Anforderung durch ausländische Dienststellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 97.82

    Antrag auf Aufhebung der Versetzungsverfügung gegenüber einem Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (BVerwG Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - 1 WB 83/81 - und vom 15. Dezember 1982 - 1 WB 97/82 - m.w.N.).

    Es ist ein legitimes Anliegen der Personalführung, möglichst vielen dazu qualifizierten Soldaten eine Auslandsverwendung zukommen zu lassen und damit für den einzelnen Soldaten die Frist seiner Auslandsverwendung zu begrenzen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschluß vom 15. Dezember 1982 aaO).

  • BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87

    Verlängerung einer Auslandsverwendung - Wiedereingliederungsschwierigkeiten nach

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
    Der BMVg - P II 5 - hat die Untätigkeitsbeschwerde vom 30. Juni 1987 als Antrag auf gerichtliche Entscheidung bewertet und mit seiner Stellungnahme vom 9. November 1987 dem Senat vorgelegt (Verfahren 1 WB 128/87).

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt ihrer Schriftsätze in diesem und im Hauptsacheverfahren 1 WB 128/87 Bezug genommen,.

  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller über den 31. März 1988 hinaus für weitere zwei Jahre auf seinen derzeitigen Dienstposten zu kommandieren, nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausgeübt werden könnte (BVerwGE 53, 163, 164) [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74].
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
    Im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 73, 51 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
    Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen (BVerwGE 53, 95).
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
    Wenn von ihm abgewichen wird, so bedeutet das kein rechtswidriges Verhalten gegenüber einem Soldaten (BVerwGE 53, 280).
  • BVerwG, 17.10.1967 - I WB 43.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
    Bei sachdienlicher Auslegung seines Antrags begehrt der Antragsteller den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO, die auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung erlassen werden kann (BVerwGE 33, 42).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
    Die Frage, ob die Verwendung des Antragstellers in L... (Togo) deshalb verlängert werden sollte, weil der Staatspräsident und Verteidigungsminister von Togo sowie die Deutsche Botschaft in Togo "auf Grund der erzielten Ergebnisse in der bisherigen Zusammenarbeit und der begonnenen Vorhaben" und auch das Fachreferat Rü II 4 den Antrag auf Verlängerung der Verwendung des Antragstellers befürwortet haben, betrifft lediglich die Zweckmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und unterliegt insoweit nicht der Nachprüfung durch den Senat (BVerwGE 43, 179).
  • BVerwG, 11.05.1982 - 1 WB 83.81

    Verwendung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (BVerwG Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - 1 WB 83/81 - und vom 15. Dezember 1982 - 1 WB 97/82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.12.1987 - 1 WB 140.87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
    Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits - wenn auch nur zeitweilig - das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 - und vom 21. Juni 1982 - 1 WB 77/82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.1985 - 1 WB 89.85

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Versetzung eines Soldaten -

  • BVerwG, 21.06.1982 - 1 WB 77.82

    Offiziere im Generalstabsdienst - Möglichkeit der Versetzung

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung

    Liegt eine Ermessensentscheidung inmitten, so setzt die einstweilige Anordnung voraus, daß das Ermessen nur mehr in einer Richtung ausgeübt werden kann, der Ermessensspielraum des BMVg also auf Null reduziert wäre (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - m.w.N.).

    Im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [ff.]> und vom 21. Januar 1988 a.a.O.).

    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 21. Januar 1988 a.a.O. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Es ist ein legitimes Anliegen der Personalführung, möglichst vielen dazu qualifizierten Soldaten eine Auslandsverwendung zukommen zu lassen und damit für den einzelnen Soldaten die Frist seiner Auslandsverwendung zu begrenzen (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 21. Januar 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten -

    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 - und vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -).

    Es ist ein legitimes Anliegen der Personalführung, möglichst vielen dazu qualifizierten Soldaten eine Auslandsverwendung zukommen zu lassen und damit für den einzelnen Soldaten die Frist seiner Auslandsverwendung zu begrenzen (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 21. Januar 1988 a.a.O.).

    Daß die internationale Dienststelle und damit die fachlichen Vorgesetzten des Antragstellers einen Antrag auf Verlängerung der Verwendung des Antragstellers über den 30. Juni 1994 hinaus gestellt und befürwortet haben, betrifft lediglich die Zweckmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und unterliegt insoweit nicht der Nachprüfung durch den Senat (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87

    Verlängerung einer Auslandsverwendung - Wiedereingliederungsschwierigkeiten nach

    Einen mit Schreiben vom 15. Dezember 1987 gestellten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO hat der Senat mit Beschluß vom 21. Januar 1988 zurückgewiesen (1 WB 3/88).

    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (BVerwG Beschluß vom 21. Januar 1988 - 1 WB 3/88 - m.w.N.).

  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz;

    Diese so genannte Tour of Duty, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland eine zeitliche Grenze vorsieht, ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats rechtlich unbedenklich (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 -).
  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der

    Daß diese Bestimmungen, die in bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
  • BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90

    Verlängerung der Auslandsverwendung eines Soldaten

    Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits - wenn auch nur vorläufig - das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 - und vom 21. Januar 1988 - 1 WB 3/88).
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 114.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Dass diese Bestimmungen, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Februar 1999 - BVerwG 1 WB 65.98 -).
  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 50.00

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Auslandsverwendung eines Berufssoldaten

    Dass diese Bestimmungen, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung

    Daß diese Bestimmungen, die in bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Fehler bei einer Ermessensentscheidung -

    Daß diese Bestimmungen in bezug auf Auslandsverwendungen und Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, ist rechtlich nicht zu beanstanden, wie der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
  • BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96

    Gewährung von Sonderurlaub zur Weiterführung der Zahnarztpraxis seiner Ehefrau

  • BVerwG, 08.09.1992 - 1 WB 23.92

    Antrag eines Berufssoldaten auf Verlängerung seiner Beurlaubung unter Wegfall der

  • BVerwG, 08.09.1992 - 1 WB 24.92

    Anspruch eines Soldaten auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten -

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